Keine Sorge! Das Crash Gutachter Ingenieurbüro unterstützt Sie gerne bei der Schadensabwicklung!
Die Abwicklung eines Unfalls kann sich nämlich zu einer sehr zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Aufgabe gestalten. Insbesondere die Versicherungen versuchen dabei die zu erstattenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Um dabei keine finanziellen Nachteile zu erleiden oder Ansprüche zu verlieren, die Ihnen gesetzlich zustehen, empfiehlt es sich einen unabhängigen KFZ Sachverständigen aufzusuchen. Dabei müssen Sie sich als Geschädigter keine Sorgen über die entstehenden Kosten machen, da im Falle eines unverschuldeten Unfalls die Kosten für ein unabhängiges Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe und anwaltliche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
Ich beraten Sie kostenlos und gerne! Kontaktieren Sie das Crash Gutachter Ingenieurbüro - Ihr KFZ Sachverständiger!
Unterstützung bei der Schadensabwicklung
Vermittlung von Rechtsbeistand
Vermittlung von Fachwerkstätten
Erstellung von Schadensgutachten
Durchführen von Wertermittlungen
Durchführen von Fahrzeugbewertungen
Kostenlose Beratung
Vor-Ort-Service
Keine Vorkasse, direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
Ich beraten Sie kostenlos und gerne! Kontaktieren Sie das Crash Gutachter Ingenieurbüro - Ihr KFZ Sachverständiger!
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme !
Unfallstelle absichern
Warnblinkanlage einschalten
Warnweste anziehen
Beim Verlassen des Fahrzeuges auf die eigene Sicherheit achten !
Warndreieck aufstellen (50-150m Entfernung)
ggf. Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernen
Verletzten helfen
Erste Hilfe leisten
Notruf wählen (Unfallsituation präzise und knapp schildern)
Polizei verständigen (sinnvoll: bei hohem Sachschaden, fehlender Einigung, unerlaubte Entfernung des Unfallgegners, Fahrzeug aus der EU ohne Versicherungsnachweis)
bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen
nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren
Unfallbericht aufnehmen
Versicherungs- und Personendaten austauschen
Fotos der Schäden aufnehmen, wenn möglich Unfallbericht ausfüllen
*Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/was-tun-nach-unfall/ 02.04.2023 12:32
Kontaktieren Sie im Schadensfall den Crash Gutachter, ich berate Sie kostenlos und unterstütze Sie auf Wunsch in der Schadensabwicklung!
Liegt in einem Schadensfall die Schadenshöhe nicht über ca. 750€ (keine fixe Grenzen und im Einzelfall zu betrachten), so spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden (z. B. kleinere Lackkratzer). Im Falle eines solchen Bagatellschadens ist kein vollständiges Gutachten erforderlich. Dennoch ist es ratsam einen Sachverständigen hinzuzuziehen, da dieser ein Kurzgutachten erstellen kann. Sollte dann die Schadenssumme die Bagatellschadensgrenze übersteigen, kann dieser ein aussagekräftiges Schadensgutachten erstellen.
Nach einem Unfall oder einem schädigenden Ereignis dient ein Gutachten der Beweissicherung eines bestimmten Zustandes an einem Fahrzeug. In einem unverschuldeten Unfall, sprich einem Haftpflichtschadensfall, ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger die Schadenshöhe für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung. Hierbei wird die Summe ermittelt, die nötig ist, um den verursachten Schaden sach- und fachgerecht instand zu setzen.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls steht dem Geschädigten ein unabhängiges Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe und anwaltliche Hilfe auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Um Kosten zu sparen, versucht die gegnerische Versicherungswirtschaft immer häufiger nur Kostenvoranschläge zu erstellen. Davon ist abzuraten, da ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen folgende Vorteile bietet:
(Beweis-) Sicherung eines bestimmten Zustands an einem Fahrzeug für den Fall eines Rechtsstreits. Auch wenn die Schuldfrage geklärt ist, kann es zur Verdrehung von Tatsachen kommen
Ermittlung der Höhe des Schadens zur sach- und fachgerechten Regulierung mit der gegnerischen Versicherung
Anspruch auf weitere Schadensersatzforderungen wie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert etc., die durch einen Kostenvoranschlag nicht gedeckt werden würden
Prognoserisiko liegt beim Schädiger, d.h. der gegnerischen Versicherung und nicht beim KFZ Reparaturbetrieb wie es bei einem Kostenvorschlag der Fall wäre (Übertragung des Prognoserisikos)
Die Höhe der Kosten für das Gutachten richten sich nach der Höhe des Schadens am Unfallfahrzeug, d.h. je größer der Schaden, desto teurer wird das Gutachten.
Aus §249 I BGB folgt, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich so zu stellen sind, wie Sie stünden, wenn das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre. Daher trägt der Unfallverursacher oder die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten und anwaltliche Unterstützung.